Wednesday Feb 14, 2024
#3 Impressum - Das Klingelschild der Webseite
Es geht weiter mit den Rechtsthemen rund um die Webseite: heute widmet sich Jennifer dem Impressum. Was muss in die sogenannte Anbieterkennzeichnung aufgenommen werden, wo muss sie auf der Webseite stehen und wieso sollte man das alles nicht vernachlässigen? Ihr hört es in Episode #3 von Recht strukturiert!
***UPDATE zum 14.05.2024*** Das Telemediengesetz (TMG) wurde zum 14. Mai 2024 durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) abgelöst. Der Begriff des „Telemediendienstes“ geht in den Begriff „Digitaler Dienst“ über. § 5 TMG wurde durch § 5 DDG ersetzt, inhaltliche Änderungen sind damit nicht verbunden, sodass die Pflicht nach dem ehemaligen § 5 TMG nun nach § 5 DDG weiterhin besteht. Auch an der Höhe des möglichen Bußgelds im Falle eines Verstoßes ändert sich nichts. Überall dort, wo im Podcast "Telemedien" erwähnt werden, sind nach heutigem Recht "Digitale Dienste" gemeint, § 5 TMG ist jetzt § 5 DDG.
Verweise auf die genannten Urteile:
LG Koblenz, 03.11.2014 - Az. 15 O 318/13 + OLG Koblenz, 01.07.2015 - Az. 9 U 1339/14
BGH, Urteil des I. Zivilsenats vom 25.2.2016 - Az. I ZR 238/14
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